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Unsere BLZ & BIC
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Vorteile

Die optimale Ergänzung für Ihre Gesundheit

Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt oft drauf. Hohe Eigenanteile von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit. Vor allem bei Zahnersatz, Brillen oder bei einer privatärztlichen Behandlung im Krankenhaus. Vor den hohen Kosten können Sie sich mit einer ambulanten Krankenzusatz­­-Versicherung schützen.

Ihre Vorteile

  • Leistungen für die kostenintensivsten Bereiche Zahn und Sehhilfen
  • Leistungen auch für hochwertigen Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken) und Implantate
  • Privatpatient im Ausland
  • Leistungen für Heilpraktiker und Krankenhausaufenthalte
  • Kein Höchstaufnahmealter
Leistungen

Ihre Leistungen im Überblick

  AmbulantPLUS
(EST + EZE)
Ambulant PLUS T
(EST + EZT)
Zahnersatz
Leistungen für die medizinisch ausreichende Regelversorgung
50 % 100 %*
Zahnersatz
Leistungen auf privat-zahnärztlichem Niveau (z.B. Inlays und Implantate)
50 %   90 %*
* inklusive GKV-Vorleistung    

Behandlung durch Heilpraktiker

Sie erhalten von uns 80 %
der Kosten für naturheilkundliche Leistungen Ihres Heilpraktikers oder Arztes erstattet. Ab dem 3. Jahr bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro jährlich (im 1. Jahr bis 100 Euro, im 2. Jahr bis 200 Euro).

Brille und Kontaktlinsen

Sie erhalten alle 24 Monate bis zu 200 Euro für Ihre Brillen und Kontaktlinsen, bei einer Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien auch jährlich.

Medikamente und Heilmittel

100 % Übernahme Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für
verschreibungspflichtige Medikamente und Heilmittel (zum Beispiel Massagen, Bäder, Fango).

Krankenhaus-, Kur- und Rehamaßnahmen

Übernahme Ihres Eigenanteils von 10 Euro für längstens 28 Tage für stationäre Aufenthalte z. B. im Krankenhaus.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die vollen Kosten nur für das nächstgelegene Krankenhaus. Dieser Tarif erstattet die Mehrkosten für das Mehrbettzimmer im Krankenhaus Ihrer Wahl zu 100 %.

Auslandreise-Krankenversicherung

Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland (bei allen Reisen bis zu 6 Wochen Dauer) und die Mehrkosten bei medizinisch notwendigem und ärztlich verordnetem Rücktransport werden zu 100 %  übernommen.

Schutzimpfungen vor Auslandsreisen

Bis zu 100 Euro jährlich werden erstattet.

Wichtige Hinweise:

Beim AmbulantPLUS (Tarife EST und EZE) fallen für den Tarif EST keine Höchstbeträge an. Für die Zahnersatzleistung auf Tarif EZE gelten folgende Erstattungshöchstbeträge nach Versicherungsjahren (VJ): im 1. VJ maximal 120,- Euro; im 1.–2. VJ insgesamt maximal 240,- Euro; im 1.–3. VJ insgesamt maximal 360,- Euro; im 1.–4. VJ insgesamt maximal 480,- Euro; ab dem 5. VJ und bei Unfall unbegrenzt.

Beim Ambulant PLUS T (Tarife EST und EZT) fallen für den Tarif EST keine Höchstbeträge an. Für die Zahnersatzleistungen aus Tarif EZT gelten folgende Erstattungshöchstbeträge nach Versicherungsjahren (VJ): im 1. VJ maximal 420,- Euro; im 1.-2. VJ insgesamt maximal 840,- Euro; im 1.-3. VJ insgesamt maximal 1.260,- Euro; im 1.-4. VJ: insgesamt maximal 1.680,- Euro; ab dem 5. Jahr und bei Unfall unbegrenzt.

Rechenbeispiel

Ersparen Sie sich hohe Kosten.

So geht Ihre Rechnung auf.

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