Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt oft drauf. Hohe Eigenanteile von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit. Vor allem bei Zahnersatz, Brillen oder bei einer privatärztlichen Behandlung im Krankenhaus. Vor den hohen Kosten können Sie sich mit einer ambulanten Krankenzusatz-Versicherung schützen.
AmbulantPLUS (EST + EZE) |
Ambulant PLUS T (EST + EZT) |
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Zahnersatz Leistungen für die medizinisch ausreichende Regelversorgung |
50 % | 100 %* |
Zahnersatz Leistungen auf privat-zahnärztlichem Niveau (z.B. Inlays und Implantate) |
50 % | 90 %* |
* inklusive GKV-Vorleistung |
Wichtige Hinweise:
Beim AmbulantPLUS (Tarife EST und EZE) fallen für den Tarif EST keine Höchstbeträge an. Für die Zahnersatzleistung auf Tarif EZE gelten folgende Erstattungshöchstbeträge nach Versicherungsjahren (VJ): im 1. VJ maximal 120,- Euro; im 1.–2. VJ insgesamt maximal 240,- Euro; im 1.–3. VJ insgesamt maximal 360,- Euro; im 1.–4. VJ insgesamt maximal 480,- Euro; ab dem 5. VJ und bei Unfall unbegrenzt.
Beim Ambulant PLUS T (Tarife EST und EZT) fallen für den Tarif EST keine Höchstbeträge an. Für die Zahnersatzleistungen aus Tarif EZT gelten folgende Erstattungshöchstbeträge nach Versicherungsjahren (VJ): im 1. VJ maximal 420,- Euro; im 1.-2. VJ insgesamt maximal 840,- Euro; im 1.-3. VJ insgesamt maximal 1.260,- Euro; im 1.-4. VJ: insgesamt maximal 1.680,- Euro; ab dem 5. Jahr und bei Unfall unbegrenzt.
So geht Ihre Rechnung auf.