Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt oft drauf. Hohe Eigenanteile von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit. Vor allem bei Zahnersatz, Brillen oder bei einer privatärztlichen Behandlung im Krankenhaus. Vor den hohen Kosten können Sie sich mit einer ambulanten Krankenzusatz-Versicherung schützen.
| AmbulantPLUS (EST + EZE) | Ambulant PLUS T (EST + EZT) | |
| Zahnersatz Leistungen für die medizinisch ausreichende Regelversorgung | 50 % | 100 %* |
| Zahnersatz Leistungen auf privat-zahnärztlichem Niveau (z.B. Inlays und Implantate) | 50 % | 90 %* |
| * inklusive GKV-Vorleistung |
Wichtige Hinweise:
Beim AmbulantPLUS (Tarife EST und EZE) fallen für den Tarif EST keine Höchstbeträge an. Für die Zahnersatzleistung auf Tarif EZE gelten folgende Erstattungshöchstbeträge nach Versicherungsjahren (VJ): im 1. VJ maximal 120,- Euro; im 1.–2. VJ insgesamt maximal 240,- Euro; im 1.–3. VJ insgesamt maximal 360,- Euro; im 1.–4. VJ insgesamt maximal 480,- Euro; ab dem 5. VJ und bei Unfall unbegrenzt.
Beim Ambulant PLUS T (Tarife EST und EZT) fallen für den Tarif EST keine Höchstbeträge an. Für die Zahnersatzleistungen aus Tarif EZT gelten folgende Erstattungshöchstbeträge nach Versicherungsjahren (VJ): im 1. VJ maximal 420,- Euro; im 1.-2. VJ insgesamt maximal 840,- Euro; im 1.-3. VJ insgesamt maximal 1.260,- Euro; im 1.-4. VJ: insgesamt maximal 1.680,- Euro; ab dem 5. Jahr und bei Unfall unbegrenzt.
So geht Ihre Rechnung auf.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.