Der Rundum-Schutz PLUS übernimmt zusätzlich für nicht versicherte private Angelegenheiten Anwaltskosten von bis zu 1.000 Euro* für einen Fall im Kalenderjahr.
Zum Beispiel für:
* Gilt für Angelegenheiten, die von in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgenommen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.