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Allgemeines

Seit April 2024 gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Verordnung zur Echtzeit­überweisung (EU Nr. 2024/886). Diese hat das Ziel, die Nutzung und die Akzeptanz von Echtzeitüberweisungen zu fördern und einheitliche Standards für mehr Sicherheit und Effizienz im Zahlungs­verkehr zu schaffen. Die Umsetzung der Verordnung bringt ab dem 05. Oktober 2025 wichtige Neuerungen mit.

Echtzeitüberweisungen können künftig nicht mehr nur im Online-Banking oder EBICS beauftragt werden, sondern auch über das Selbstbedienung-Terminal, am Telefon oder als Überweisung per Beleg. Je nach Verfahren stehen Ihnen Einzel- und Sammel­aufträge sowie minutengenaue Dauer- und Terminaufträge zur Verfügung.

Die Ausführung Ihrer Aufträge erfolgt rund um die Uhr, ohne Betragsgrenze oder Zusatzkosten. Und die neue Empfängerüberprüfung für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Daueraufträge schafft mehr Sicherheit.
Vor der Ausführung eines Auftrages wird künftig geprüft, ob der Name des angegebenen Empfängers mit dem Namen bei der Empfänger­bank übereinstimmt.

Doch es gibt Handlungs­bedarf. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Aufgaben für Sie und Ihr Unternehmen.

Mehr Zahlungssicherheit mit der Empfängerüberprüfung

Mit der neuen Empfängerüberprüfung schützen Sie sich als Firmenkundin oder Firmenkunde bei Ausführung einer Überweisung vor Betrug, vor falschen Rechnungen und vor Eingabe­fehlern.

Als Auftraggeberin oder Auftraggeber einer Zahlung können Sie bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeitüberweisungen wählen, ob eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll (Opt-In) oder ob Sie darauf verzichten (Opt-Out). Bei Einzelüberweisungen muss immer eine Empfängerüberprüfung stattfinden. Prüfen Sie daher unbedingt interne Prozesse.

Als Empfängerin oder Empfänger eines Überweisungs­auftrags ist es wichtig, dass Ihre Zahlerinnen und Zahler den richtigen Namen angeben. Ein abweichender Name kann dazu führen, dass die auftrag­gebende Person der Zahlung die Freigabe nicht erteilt.

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Neuerungen im Zahlungsverkehr

Neuerungen im Zahlungsverkehr

Echtzeit­überweisungen auf allen Wegen

  • Überall nutzbar: Echtzeit­überweisungen können künftig auf allen bekannten Wegen erteilt werden – im Online-Banking, EBICS-Verfahren, in der Sparkassen-App, per Beleg und auch am Selbstbedienungs-Terminal in der Filiale.
  • Neue Funktionen: Echtzeit­überweisungen können ab Oktober auch als minuten­genauer Dauer­auftrag oder Termin­auftrag eingereicht werden. So bleiben Sie flexibel.

Echtzeit­überweisungen ohne Betrags­grenze und Zusatz­kosten

  • Unbegrenzte Beträge: Echtzeit­überweisungen sind künftig ohne zusätzliche Betrags­obergrenze möglich. Vereinbarte Limite im Online-Banking oder EBICS-Verfahren bleiben bestehen.
  • Gleiche Kosten wie Standard­überweisungen: Eine Echtzeit­überweisung kostet nicht mehr als eine Standard­überweisung.
  • Rund um die Uhr: Echtzeit­überweisungen sind zu jedem Tag und jeder Uhrzeit möglich – auch am Feiertag und am Wochenende.

Sicherheit durch Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)

  • Verpflichtende Empfängerüberprüfung: Alle Überweisungen und Echtzeitüberweisungen sind künftig zu prüfen. Das gilt auch für Sammel-, Dauer- und Terminaufträge.
  • Verzicht auf Empfängerüberprüfung: Als Firmen­kundin oder Firmen­kunde können Sie bei Sammel­überweisungen und Echtzeit-Sammel­überweisungen mit mehreren Transaktionen auf die Empfängerüberprüfung verzichten.
  • Hinterlegung von Handelsnamen/Alias: Firmen­kundinnen oder Firmen­kunden können neben ihrem Firmen­namen auch bekannte Handels­namen hinterlegen. Diese werden bei der Empfängerüberprüfung zusätzlich berücksichtigt.

Sofortige Rückmeldung zum Status der Echtzeit­überweisung

  • Schnelle Status­information: Auftraggeberinnen und Auftrag­geber eines Echtzeitüberweisungs­auftrages werden innerhalb kürzester Zeit über den Erfolg oder Misserfolg der Überweisung informiert.
  • Kostenfreie Benachrichtigung: Die Rückmeldung erfolgt kostenfrei dort, wo der Auftrag erteilt wurde – zum Beispiel über den Echtzeitüberweisungs­wecker im Online-Banking oder den Status-Report im EBICS-Verfahren.
  • Echtzeitüberweisungs­wecker: Jetzt gleich online freischalten.
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Empfängerüberprüfung - Verification of Payee

Mehr Zahlungs­sicherheit mit der Empfänger­überprüfung

Ausgehende Überweisungsaufträge

Die Einführung der Empfängerüberprüfung erfolgt sowohl für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen. Bei ausgehenden Überweisungs­aufträgen wird geprüft, ob der Name der Empfängerinnen oder des Empfängers im Überweisungs­auftrag mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt – und schützt so vor fehlerhaften Aufträgen und Betrugsfällen.

Folgende Rückmeldungen sind möglich:

  • Übereinstimmung („Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen vollständig überein.
  • Nahezu Übereinstimmung („Close Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nahezu überein. Der Name der Empfängerin oder des Empfängers bei der Empfänger­bank wird angezeigt.
  • Keine Übereinstimmung („No Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein.
  • Prüfung nicht möglich („Verification Check Not Possible“): Die Prüfung konnte aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden.

Beispiele für Ergebnisse der Empfängerüberprüfung:

Szenario Anfrage Empfängername Rückmeldung
Richtiger Name Max Mustermann Max Mustermann Übereinstimmung
Mehrere Vornamen Max Mustermann Max Maximilian Mustermann Übereinstimmung
Gemeinschafts­personen Max Mustermann Max Mustermann und Maxima Mustermann Übereinstimmung
Richtiger Name, kleine Tippfehler Max Mustterman Max Mustermann Nahezu
Übereinstimmung
Initialen M. Mustermann Max Mustermann Nahezu  
Übereinstimmung
Kein Vorname Mustermann Max Mustermann Nahezu Übereinstimmung
Falscher Name Maria Mustermann Max Mustermann Keine Übereinstimmung
Handelsname abweichend vom Namen der Konto­inhaberin oder des Konto­inhabers Pizzeria Don Francesco Max Mustermann Keine Übereinstimmung
Keine Antwort erhalten Max Mustermann Max Mustermann Prüfung nicht möglich
Bank nimmt nicht an Empfänger­prüfung teil Max Mustermann Max Mustermann Prüfung nicht möglich

Bei Einzel­überweisungen und Einzel-Echtzeit­überweisungen wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen immer eine Empfänger­überprüfung durchgeführt. Das gilt auch für Sammel­aufträge, die nur eine Transaktion enthalten. Die Prüfung erfolgt in der Regel zeitnah. Bei bestimmten Aufträgen, wie zum Beispiel Überweisungen auf Sparkonten, wird keine Empfänger­überprüfung durchgeführt. Nach Kenntnisnahme des Prüf­ergebnisses können Sie den Überweisungs­auftrag entweder freigeben oder stornieren und korrigieren. Eine Überweisung kann auch dann ausgeführt werden, wenn eine Abweichung vom Empfänger­namen besteht.

Wichtiger Hinweis zur Empfängerüberprüfung bei Echtzeitüberweisungen:

Aufgrund einer Veröffentlichung der BaFin (https://www.bafin.de/ref/19976730) können Firmenkundinnen und Firmenkunden bis auf Weiteres Sammelüberweisungen mit nur einer Transaktion auch ohne Empfänger­überprüfung (Opt-out) über EBICS oder unser Firmenkundenportal Online-Banking Business Pro einreichen. Dazu können Sie bis auf Weiteres die bisher genutzten Auftragsarten verwenden.

Ablauf der Empfänger­überprüfung bei Einzel­überweisungen:

  • Zahlungseinreichung:
    - Einreichung der Einzel­überweisung im Online-Banking oder über EBICS.
  • Empfänger­prüfung:
    - Automatische Prüfung, ob der Empfänger­name mit dem Konto­inhaber übereinstimmt.
  • Ergebnis an Auftrag­geber:
    - Ergebnis der Prüfung wird zeitnah zurückgemeldet.
  • Zahlungsfreigabe:
    - Entscheidung über Freigabe oder Ablehnung der Zahlung basierend auf dem Prüfergebnis, im Online-Banking zusätzlich die Möglichkeit Korrekturvorschläge aus Nahezu-Übereinstimmung zu übernehmen.
  • Mögliche Ergebnisse: 
    - Einzel­überweisung wurde freigegeben
    - Einzel­überweisung wurde abgelehnt

Als Firmen­kundin oder Firmen­kunde können Sie bei Sammel­überweisungen und Sammel-Echtzeit­überweisungen mit mehr als einer Transaktion hingegen entscheiden, ob die Empfänger­überprüfung durchgeführt wird (Opt-In) oder ob Sie auf die Prüfung verzichten (Opt-Out). Ein Sammel­auftrag kann beim EBICS-Verfahren nach der Prüfung des Namens nur vollständig freigegeben oder abgelehnt werden. Die Freigabe einzelner Zahlungen (Teilautorisierung) innerhalb eines Sammelauftrages ist nicht möglich.

Als Auftraggeberin oder Auftraggeber einer Überweisung und Echtzeit­überweisung ist es daher wichtig, dass Sie Ihre internen Prozesse überprüfen:

  • Bei Einzel­überweisungen wird immer eine Empfänger­überprüfung durchgeführt. Legen Sie fest, ob Sie bei Sammel­überweisungen die Empfänger­überprüfung nutzen möchten (Opt-In) oder ob Sie darauf verzichten wollen (Opt-Out).
  • Definieren Sie Regeln zur Zahlungs­freigabe, wenn nur eine nahezu oder keine Übereinstimmung des Empfänger­namens zurückgemeldet wird.
  • Überprüfen Sie, ob alle Prozesse in Ihrem Unternehmen die Empfänger­überprüfung berücksichtigen können – insbesondere bei automatisierten Prozessen.
  • Korrigieren Sie bestehende Empfänger­daten in Ihren Systemen (zum Beispiel ERP-Anwendungen). Prüfen Sie diese auf Aktualität und auf die genaue Schreibweise.
  • Achten Sie schon jetzt bei der Neuanlage von Stammdaten auf die korrekte Hinterlegung.

Eingehende Überweisungs­aufträge

Die Einführung der Empfänger­überprüfung hat auch dann Auswirkungen für Sie, wenn Sie Empfängerin oder Empfänger eines Überweisungs­auftrages sind. Es ist wichtig, dass Ihre Zahlerinnen oder Zahler im Überweisungs­auftrag den Namen angeben, unter dem Sie das Konto bei Ihrer Sparkasse führen. Das ist normalerweise der Name, unter dem Sie zum Beispiel im Handels­register eingetragen sind. Ein abweichender Name im Überweisungs­auftrag kann möglicherweise dazu führen, dass Ihre Zahlerinnen oder Zahler die Freigabe nicht erteilen – zum Beispiel aus der Befürchtung, es könnte sich um Betrug handeln.

Als Empfängerin oder Empfänger einer Überweisung und Echtzeit­überweisung ist es daher wichtig, dass Sie alle Geschäfts­partnerinnen oder Geschäfts­partner rechtzeitig informieren:

  • Überprüfen Sie Ihre Rechnungen und Geschäfts­briefe, ob überall der korrekte Empfängername angegeben ist.
  • Hinterlegen Sie bei Ihrer Sparkasse zusätzliche Handels­namen, wenn Sie unter mehreren Namen erreichbar sein müssen.
  • Informieren Sie Ihre Geschäfts­partnerinnen oder Geschäfts­partner und Ihre Zahlerinnen oder Zahler über den Namen, der bei Überweisungs­aufträgen angegeben werden soll. Das ist für gewöhnlich der Name gemäß öffentlichem Verzeichnis – zum Beispiel Handels­register oder vergleichbare Gewerbe­register – oder der Handels­name, den Sie bei Ihrer Sparkasse hinterlegen lassen können.

Mustertext zur Information Ihrer Geschäftspartner und Zahler

Zur Information Ihrer Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner sowie Zahlerinnen und Zahler können Sie den nachfolgenden Mustertext verwenden. Ergänzen Sie diesen einfach um den gewünschten Namen.

Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank ab dem 5.10.2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen. Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss die Schreibweise des Firmennamens exakt [hier Ihren Firmennamen wie oben beschrieben eingeben] entsprechen.

Bitte verwenden Sie daher zukünftig bei Überweisungen an uns als Empfängernamen [hier Ihren Firmennamen wie oben beschrieben eingeben] exakt in dieser Schreibweise. Passen Sie den Namen bitte auch in Ihren Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Ihren Banking-Anwendungen oder anderen Systemen (zum Beispiel Finanzbuchhaltung/ERP) an.

EBICS

Empfänger­überprüfung im EBICS-Verfahren

Die Umsetzung der Empfänger­überprüfung bringt auch technische Anpassungen im EBICS-Verfahren mit sich. Für die Einreichung von SEPA-Überweisungen und Echtzeit­überweisungen mit Empfänger­überprüfung werden neue EBICS-Geschäfts­vorfälle geschaffen. Möchten Sie die Empfänger­überprüfung einsetzen oder müssen Sie dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel bei Einzel­überweisungen), nutzen Sie künftig bitte die neuen Geschäfts­vorfälle. Diese stehen Ihnen ab dem 05.10.2025 automatisch zur Verfügung.

Geschäftsvorfall BTF-Parameter
(EBICS-Version 3.0)
EBICS-Auftragsart
(EBICS-Version 2.5)
SEPA-Überweisung mit Empfänger­überprüfung SCT//VOI/pain.001/ CTV
SEPA-Echtzeitüberweisung mit Empfänger­überprüfung SCI//VOI/pain.001/ CIV
Empfängerüberprüfung Status Report (pain.002) REP/DE/VOP/pain.002/ZIP VPZ

Möchten Sie keine Empfänger­überprüfung durchführen, können Sie dafür die bestehenden EBICS-Geschäfts­vorfälle nutzen:

Geschäftsvorfall BTF-Parameter
(EBICS-Version 3.0)
EBICS-Auftragsart
(EBICS-Version 2.5)
SEPA-Sammel­überweisung ohne Empfänger­überprüfung SCT//VOO/pain.001/ oder SCT///pain.001 CCT
SEPA-Echtzeit-Sammel­überweisung ohne Empfänger­überprüfung SCI//VOO/pain.001/ oder SCT///pain.001/ CIP

Der Zahlungsauftrag wird künftig wie folgt eingereicht:

Beispiel 1 – SEPA-Sammel­überweisung mit 15 Überweisungsaufträgen

Der Auftrag kann wahlweise als SEPA-Überweisungs­auftrag mit Empfänger­überprüfung (EBICS-Auftragsart CTV) oder SEPA-Überweisung ohne Empfänger­überprüfung (EBICS-Auftragsart CCT) ausgeführt werden:

Mit Empfängerüberprüfung:

  • Der Auftrag wird nach Versand an die Sparkasse zur Empfänger­überprüfung weitergeleitet.
  • Der Status Report zur Empfänger­überprüfung wird zum Abruf am EBICS-Bankrechner bereitgestellt (EBICS-Auftragsart VPZ). Dieser enthält eine Übersicht aller Einzel­transaktionen und deren Status, zum Beispiel „Match“ oder „Close Match“.
  • Nach Kenntnisnahme des Prüfergebnisses und der rechtlichen Hinweise kann der Auftrag wahlweise freigegeben oder storniert werden. Dazu wird die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU) genutzt.
  • Nach vollständiger Unterschrift der unterschriftsberechtigten Teilnehmerinnen oder Teilnehmer wird der Auftrag zur Ausführung weitergegeben.

Ohne Empfängerüberprüfung:

  • Die Autorisierung des Auftrages erfolgt mit einer Elektronischen Unterschrift.
  • Nach vollständiger Unterschrift der unterschrifts­berechtigten Teilnehmerinnen oder Teilnehmer wird der Auftrag zur Ausführung weitergegeben.

Beispiel 2 – Einreichung einer einzelnen Echtzeit­überweisung

Der Auftrag muss als Echtzeit­überweisung mit Empfänger­überprüfung (EBICS-Auftragsart CIV) ausgeführt werden: 

  • Der Auftrag wird nach Versand an die Sparkasse zur Empfänger­überprüfung weitergeleitet. Eventuell beigefügte elektronische Unterschriften werden verworfen.
  • Der Status Report zur Empfänger­überprüfung wird zum Abruf am EBICS-Bankrechner bereitgestellt (EBICS-Auftragsart VPZ). Dieser enthält eine Übersicht aller Einzel­transaktionen und deren Status, zum Beispiel „Match“ oder „Close Match“.
  • Nach Kenntnisnahme des Prüf­ergebnisses und der rechtlichen Hinweise kann der Auftrag mit einer Elektronischen Unterschrift autorisiert werden.
  • Nach vollständiger Unterschrift der unterschrifts­berechtigten Teilnehmerinnen oder Teilnehmer wird der Auftrag zur Ausführung weitergegeben.

Wird der Auftrag stattdessen ohne Empfängerüber­prüfung eingereicht (EBICS-Auftragsart CIP), erfolgt eine Abweisung am EBICS-Bankrechner, da bei der Einzel-Echtzeitüberweisung stets eine Empfängerüberprüfung durchzuführen ist.

Beispiel 3 – Einreichung einer SEPA-Sammel­überweisung mit einer Einzel­transaktion

Der Auftrag muss als SEPA-Überweisung mit Empfänger­überprüfung (EBICS-Auftragsart CTV) ausgeführt werden.

Wird der Auftrag stattdessen ohne Empfängerüber­prüfung eingereicht (EBICS-Auftragsart CCT), erfolgt eine Abweisung am EBICS-Bankrechner, da bei Einzel­überweisungen stets eine Empfänger­überprüfung durchzuführen ist.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Kreditwirtschaft: https://www.ebics.de/de/ebics-standard/hinweise-hersteller-kunden

Die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU)

Künftig ist die Nutzung der Verteilten Elektronischen Unterschrift zwingend erforderlich, um Zahlungs­aufträge mit Empfänger­überprüfung freigeben oder stornieren zu können. Falls Sie die VEU bisher noch nicht nutzen, informieren Sie sich bereits jetzt über die Funktions­weise in der von Ihnen genutzten Banking-Software oder App.

Beispiel: Funktion der VEU

Die Funktions­weise der VEU bei gemeinschaftlicher Vertretungs­berechtigung mit orts- und zeit­unabhängiger Freigabe an einem Beispiel:

  1. Buchhalterin oder Buchalter reicht Überweisungs­auftrag ohne elektronische Unterschrift ein und sendet diesen an die Sparkasse.
  2. Geschäftsführerin A holt die Informationen zum Überweisungsauftrag am EBICS-Bankrechner ab und prüft diese.
  3. Nach der Prüfung fügt sie ihre Elektronische Unterschrift (EU) mittels Banking-Software hinzu.
  4. Geschäftsführerin B holt die Informationen zum noch nicht vollständig unterschriebenen Überweisungsauftrag am EBICS-Bankrechner ab und prüft diese.
  5. Nach der Prüfung fügt sie ihrerseits ihre Elektronische Unterschrift (EU) mittels EBICS-App hinzu.
  6. Der vollständig unterschriebene Auftrag wird verarbeitet.

Hinweise für Nutzerinnen und Nutzer von Banking-Anwendungen

Mit der Umsetzung der neuen Regelungen werden neue Funktionalitäten wie zum Beispiel der Dauerauftrag-Echtzeitüberweisung und die Empfänger­überprüfung eingeführt. Diese neuen Funktionen erfordern auch, dass eine Anpassung in von Ihnen genutzten Anwendungen erfolgt.

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob die Herstellerinnen oder der Hersteller Ihrer Anwendung die nötigen Anpassungen vornimmt, damit Sie alle neuen Funktionen nutzen können.

Von Ihrer Sparkasse angebotene Zahlungsverkehrs-Anwendungen wie SFirm, das Online-Banking Business und das Online-Banking Business Pro werden rechtzeitig mit allen nötigen Aktualisierungen versorgt.

Wenn Sie eine Anwendung anderer Herstellerinnen beziehungsweise anderer Hersteller nutzen, wenden Sie sich bitte direkt an diese.

Unter www.ebics.de/de/ebics-standard/implementation-guide finden Sie einen Implementierungs­leitfaden der Deutschen Kredit­wirtschaft zur Umsetzung der Instant Payment-Regulierung im EBICS-Verfahren.

Planen Sie bitte entsprechende Updates für die von Ihnen genutzte Anwendung ein, die möglicherweise aber erst kurz vor Inkraft­treten der regulatorischen Vorgaben zur Verfügung stehen.

FAQ

Fragen und Antworten

Ich möchte die Empfängerüberprüfung nicht nutzen. Was kann ich tun?

Bei Einzel­überweisungen oder Sammel­aufträgen mit nur einer Transaktion ist die Empfänger­überprüfung verpflichtend durchzuführen, sie kann nicht ausgeschaltet werden. Firmen­kundinnen und Firmen­kunden können bei Sammel­überweisungen mit mehr als einer Transaktion die Empfänger­überprüfung optional nutzen.

Ich weiß nicht, ob meine Banking-Anwendung die Empfängerüberprüfung unterstützt. Was kann ich tun?

Von Ihrer Sparkasse zur Verfügung gestellte Anwendungen wie zum Beispiel das Online-Banking, Online-Banking Business (Pro) oder SFirm werden rechtzeitig die Empfänger­überprüfung unterstützen. Für Fragen zu anderen Anwendungen wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller beziehungsweise die Herstellerin oder Lizenz­geber beziehungsweise Lizenz­geberin der Banking-Anwendung.

Wie kann ich über den Status meiner Echtzeitüberweisungen informiert bleiben?

Im Online-Banking können Sie sich über Ihre Umsatz­anzeige oder den Kontowecker über den Status Ihrer Echtzeit­überweisung informieren. Im EBICS-Verfahren können Sie den Status anhand Ihrer Umsatz­informationen, Vormerk­posten oder auch im Status-Report nachvollziehen.

Was passiert, wenn die Überweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden ausgeführt wird?

Kann eine Echtzeitüberweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden abgeschlossen werden, wird der überwiesene Betrag Ihrem Konto automatisch wieder gutgeschrieben. Sollte in Ausnahmefällen der Ausführungsstatus nach Ablauf der Frist weiterhin unklar sein, erhalten Sie zusammen mit der Rückbuchung einen entsprechenden Hinweis. Bitte nehmen Sie in diesem Fall keine erneute Überweisung vor, bis Ihre Sparkasse den Zahlungsstatus abschließend geprüft hat.

Gilt die Empfängerüberprüfung auch für Eilüberweisungen und Auslandszahlungen?

Nein, Euro-Eil­überweisungen und Auslands­zahlungen unterliegen nicht den Vorgaben zur Empfänger­prüfung und können wie bisher eingereicht werden.

Gilt die Empfängerüberprüfung auch für Zahlungen auf meine eigenen Girokonten?

Unabhängig davon, ob Zahlungen auf eigene Zahlungskonten bei der Sparkasse oder bei einem anderen Kreditinstitut erfolgen, unterliegen diese der Pflicht zur Empfängerüberprüfung. 
Ausgenommen sind Nicht-Zahlungskonten, beispielsweise Festgeld- und Sparkonten.

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