Ganz nah an Ihren Herausforderungen – und ganz vorn dabei, wenn es um Ihre Unterstützung geht: Der Gewerbe-Schutz ist das Sicherheitspaket, mit dem Ihre Sparkasse und die Provinzial Ihren Betrieb umfassend absichern. Mit dem Gewerbe-Schutz haben Sie den Rücken frei, um sich um das Wesentliche zu kümmern: Ihren Betrieb.
Gewerbetreibende haften schnell mit ihrem gesamten Vermögen. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung bewahrt sie davor.
Schäden an der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung wie an Maschinen, Werkzeuge oder Büroausstattung und die daraus resultierenden Ertragsausfallschäden gefährden den Unternehmenserfolg. Die Inventar-/ Ertragsausfallversicherung schützt zwar nicht vor den Schäden selbst, wohl aber vor den finanziellen Folgen.
Die Unfallversicherung sorgt zusätzlich für eine vernünftige Absicherung, wenn es doch mal zu einem Unfall kommt. Denn so können Sie für sich und Ihre Mitarbeiter eine finanzielle Vorsorge treffen. Und die ist in vielerlei Hinsicht vorteilhaft.
Ob Großunternehmen oder Kleinbetrieb – als Unternehmer trägt man immer ein gewisses Risiko. Auch und ganz besonders finanziell. Denn ein Rechtsstreit kann hohe Kosten nach sich ziehen und Ihre Bilanzen belasten. Deshalb können Sie über den Gewerbe-Schutz auch einen Arbeitgeber- und Verkehrs-Rechtsschutz mit einschließen.
Versicherer für Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung
Rechtsträger ist die: Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft, Provinzial-Allee 1, 48159 Münster, Telefon: +49 251 219-2300, E-Mail: wp-service@provinzial.de, Handelsregister: Amtsgericht Münster HRB 6144.
Versicherer für Rechtsschutzversicherung
Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.
1 AGG-Rechtsschutz = Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
2 Hinweis: Für Verfahren im Zusammenhang mit berufsständischen Versorgungseinrichtungen besteht kein Versicherungsschutz (zum Beispiel Streitigkeiten mit dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte und Ähnliches).
3 Wartezeit: drei Monate.